Datenschutz
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wurde revidiert und ist ab 1. September 2023 in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Energieversorger.
Mit dem revidierten Datenschutzgesetz wird die Persönlichkeit von Personen besser geschützt. Damit kommen erhöhte Anforderungen auf Unternehmen zu. Es sind verschiedene Massnahmen umzusetzen. Verstösse können bis CHF 250'000 sanktioniert werden.
​
Die folgende Darstellung zeigt den VAS-Mitgliedern Vorlagen, Hilfestellungen und Handlungsbedarf auf. Die Dokumente sind für VAS-Mitglieder bestimmt und als Umsetzungshilfen gedacht. Die Unterlagen sind als Muster zu verstehen und müssen in eigener Verantwortung ergänzt werden.
​
Dokumente mit der Bezeichnung "Priorität!" sollten mindestens auf den 1. September 2023 bereitstehen.
Zahlreiche Grundlagen konnten wir vom Zürcher Kantonalverband VKE übernehmen. Dazu gehört auch die erklärende Präsentation von Frau Dr. iur. Michèle Balthasar.
Disclaimer: Alle hier bereitgestellten Unterlagen und Texte stellen keine (Rechts-)Beratung dar. Die Übernahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Dokumente, welche intern angewendet werden
Datenschutzverantwortliche Person - Priorität!
Bestimmen Sie eine Person als Datenschutzverantwortliche/r. Bilden Sie diese Person auf ihre Aufgabe aus.
Meldung von Verletzung der Datensicherheit
Beschreibung wie eine Verletzung der Datensicherheit zu melden ist. Eine Verletzung muss an öffentliche Instanzen und auch an die betroffenen Kundinnen und Kunden gemeldet werden.